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Körperschaftsteuer | Abgrenzung der Spenden einer Stiftung von den Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Nr. 1 Sätze 1 und 2 KStG 1999).
Die Zahlung der klagenden Stiftung stellt keine Spende i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG dar, weil sie nicht „freiwillig”, sondern aufgrund der Satzung geleistet wurde. Bei einer Stiftung als Vermögensmasse ohne Gesellschafter bzw. Mitglieder sind zwar die Regelungen zur Einkommensverteilung in § 8 Abs. 3 KStG nicht anwendbar. Anders als Kapitalgesellschaften verfügen Stiftungen steuerlich aber über eine außerbetriebliche Sphäre. Soweit das Stiftungsgeschäft bestimmt, wem oder welchen Zwecken die Erträge der Stiftung zugute k...