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Sozialversicherung für Teilnehmer dualer Studiengänge und die Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-02396 Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen musste seit dem NWB YAAAD-38534 auf eine Menge Einzelheiten geachtet werden. Mit dem Vierten SGB IV-Änderungsgesetz wurde eine einfache Verfahrensweise (wieder-)hergestellt. Weitere Änderungen betreffen die Beitragsberechnung für bestimmte Mehrfachbeschäftigte.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in
Duale Studiengänge
[i]Gleichstellung mit AuszubildendenDurch das Vierte SGB IV-Änderungsgesetz wurden Vorschriften in das Sozialgesetzbuch eingefügt, wonach die Teilnehmer aller dualen Studiengänge den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden. Seit dem unterliegen sie (wieder) der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht während der gesamten Dauer des Studiengangs, d. h. sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.
[i]Keine Übergangsregelung, kein BefreiungsrechtEine Übergangsregelung besteht nicht, so dass auch bestehende versicherungsfreie Teilnehmer an einem praxisintegrierten dualen Studiengang zum anzumelden sind. Ebensowenig ist eine ...