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Sozialversicherung für Teilnehmer dualer Studiengänge und die Beitragsberechnung für Mehrfachbeschäftigte
Viertes SGB IV-Änderungsgesetz
Am ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Viertes SGB IV-Änderungsgesetz) veröffentlicht worden (BGBl 2011 I S. 3057). Wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes sind zum einen die nun auf eine konkrete gesetzliche Grundlage gestellte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen sowie andererseits eine substanzielle Änderung der Beitragsberechnungsformel bei bestimmten Mehrfachbeschäftigten. Der folgende Beitrag erläutert die damit jeweils konkret verbundenen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Duale Studiengänge
1. Die alte Rechtsauffassung der Sozialversicherungsträger und Auswirkungen der jüngeren BSG-Rechtsprechung
Ordentliche Studierende einer Hochschule, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, sind darin kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III). Als Folge der Krankenversicherungsfreiheit unterliegt die Beschäftigung nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
[i]Auslegung durch die Spitzenverbände der SozialversicherungDie recht allgemein gehaltene Gesetzesformulierung wurde seit je...