Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 3/2012 S. 69

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Bei der kommerziellen Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter & Co. müssen Sie bzw. Ihre Mandanten zwingend die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten und ein vollständiges Impressum angeben (§ 5 TMG). Die geforderten Pflichtangaben müssen aus dem Profil hervorgehen. Das hat das LG Aschaffenburg mit Urteil vom - 2 HK O 54/11 entschieden.

Praxistipp

Die Pflichtangaben müssen nicht direkt auf Facebook, Twitter & Co. enthalten sein; es genügt ein Link auf das Impressum Ihrer Webseite. Einen Leitfaden zur Impressumspflicht erhalten Sie z. B. unter www.bmj.de/musterimpressum.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen