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Russische Föderation; | Neuregelung der Umsatzsteuer, Akzisen, Einkommensteuer und Sozialsteuer
Am 1. 1. 2001 sind von Teil II des Steuergesetzbuches die ersten vier Abschnitte (Abschn. 21—24 von Kap. VIII) in Kraft getreten (s. Sammlung der Rechtsvorschriften der RF Nr. 32/2000). Sie regeln im Einzelnen die als Föderalsteuern geltenden Mehrwertsteuern, Akzisen, Einkommensteuern sowie Sozialsteuern. Der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 20 %, der ermäßigte Satz 10 %. Für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen gilt ein Null-Satz. Der allgemeine Steuersatz für Einkommen natürlicher Personen ist in Höhe von 13 % festgelegt worden. Für bestimmte Einkommensteuerarten wie Autorenhonorare, Dividenden, Einkommen nichtansässiger Personen und Gewinne aus Glücksspielen gelten spezielle Einkommensteuersätze, 20 % bis 40 % für Honorare, 30 % für Dividenden sowie für Einkommen von Stpfl., di...