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Verschmelzungen nach dem neuen Umwandlungssteuererlass
BMF-Schreiben zur Anwendung des UmwStG
[i]BMF, Schreiben vom 11. 11. 2011, BStBl 2011 I S. 1314Seit dem Inkrafttreten des SEStEG und der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes (vom , BGBl 2006 I S. 2782) sind mehr als fünf Jahre vergangen. Seitdem wurde der Umwandlungssteuererlass vom (BStBl 1998 I S. 268, im Folgenden: UmwStE 1998) nicht an die neue Gesetzeslage angepasst. Am veröffentlichte [i]Schneider, NWB 6/2012 S. 484; Strahl, NWB 29/2011 S. 2446das BMF einen ersten Entwurf für einen neuen Umwandlungssteuererlass, der nun in seiner endgültigen Fassung mit dem leicht zu merkenden Datum (BStBl 2011 I S. 1314; im Folgenden: UmwStE 2011) zum Jahresende 2011 veröffentlicht wurde und stolze 101 Seiten im Bundessteuerblatt aufweist. Der neue Erlass schafft an vielen Stellen Klarheit, wirft aber auch neue Fragen auf. Dieser Beitrag untersucht anhand [i]Volb, Der Umwandlungssteuererlass, NWB Verlag Herne 2012, ISBN: 978-3-482-63811-4von ausgewählten Problemen, wie sich der UmwStE 2011 auf die Besteuerung von Verschmelzungen auswirkt. Dabei werden punktuell zunächst rein inländische Verschmelzungen ohne und mit Organkreisteilnehmer erörtert und anschließend solche mit internationalem [i]NWB-Schwerpunkt-Seminar „Umwandlungssteuerrecht aktuell” im April und Mai 2012Bezug.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verhältnis des UmwStE 2011 zum UmwStE 1998
[i]Keine vollständige Aufhebung des UmwStE 1998Das UmwStG 1995 i. d. F. der Bekanntmachung vom ist durch das SEStEG nicht aufgehoben word...