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Fördergesetze | Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen (Bezug: § 3 InvZulG 1999).
Nach § 3 InvZulG 1999 sind begünstigte Investitionen u. a. nachträgliche Herstellungsarbeiten und Erhaltungsarbeiten an vor dem 1. 1. 1991 fertig gestellten Gebäuden, soweit diese Gebäude mindestens fünf Jahre nach Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten bzw. Erhaltungsarbeiten der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Der BFH hatte zwar in seinen Urteilen vom 29. 4. 1977 - III R 154/73 NWB IAAAB-01160 (BFHE 123 S. 89, BStBl 1977 II S. 790) und NWB PAAAA-93354 (BFHE 160 S. 377, BStBl 1990 II S. 726) noch die Auffassung vertreten, dass das Tatbestandsmerkmal „zu etwas dienen” dem Wortsinn nach eine tatsächliche Nutzung des Wirtschaftsguts zu bestim...