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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für infektionshygienische Leistungen eines Arztes
Infektionshygienische Leistungen eines Arztes, die dieser für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser erbringt, damit diese ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der für sie nach dem IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz) bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 2005).
Der Kläger ist seit dem als Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemie mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Krankenhaushygiene und Praxishygiene selbständig tätig. Seit 2005 kooperiert er mit einer „Laborpraxis”. Die Laborpraxis trifft mit ihren Einsendern in eigenem Ermessen Vereinbarungen über hygienische Beratungsleistungen und kann dabei den Kläger als „beratenden Krankenhaushygieniker” benennen. Vereinbarungsgemäß beauftragt die Laborpraxis den Kläger mit ...