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Bilanzielle Behandlung des Übernahmeverlustes nach Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG
Ist im Jahr 2000 beim Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG ein Übernahmeverlust entstanden, der nach Anwendung des § 4 Abs. 6 Satz 1 UmwStG a. F. nach dem Satz 2 der Vorschrift zu aktivieren und über einen Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben war, und ist im Jahr 2005 nach dem Ausscheiden des einzigen Kommanditisten das Vermögen der KG der Komplementärin nach Maßgabe von § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB angewachsen, so ist es aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn das FG die Anwachsung als mit einer Umwandlung nach dem UmwStG vergleichbar eingestuft hat, so dass der noch aktivierte Übernahmeverlust nicht sofort erfolgswirksam aufzulösen war, sondern auf die Komplementärin überging (Bezug: § 4 Abs. 6 Sätze 1 und 2 UmwStG 1995).S. 117
Durch § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG 1995 in der im Jahr 2000 gültigen Fassung sollte die sofortige Nutzung ein...BStBl 2000 I S. 1428BStBl 2007 I S. 4