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Neue Vorgaben des BFH zur Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr
Folgerechtsprechung zum EuGH-Urteil
In einem am veröffentlichten Urteil hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung i. S. der 6. EG-Richtlinie zu behandeln ist. Damit ist auf nationaler Ebene die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – Regelbesteuerung oder ermäßigter Steuersatz – verbunden. Die dem EuGH zur Entscheidung vorgelegten Verfahren wurden mittlerweile vom BFH entschieden . Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aussagen der Urteile.
Krain, Das EuGH-Urteil zur Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr, StuB 2011 S. 341 NWB KAAAD-82270
Wann ist die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen als Lieferung und wann als sonstige Leistung anzusehen?
Welche allgemein anwendbaren Abgrenzungskriterien sind der BFH-Rechtsprechung zu entnehmen?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Urteilen für die Beratungspraxis?
I. Relevanz der Abgrenzung und Ausgangslage der Urteile
[i]Tiede, Aktuelles zur Umsatzbesteuerung von Restaurationsumsätzen, BBK 2011 S. 1045 NWB EAAAD-94257 BFH, Urteil vom 23. 11. 2011 - XI R 6/08 NWB WAAAE-00559 BFH, Urteil vom 30. 6. 2011 - V R 3/07 NWB LAAAD-93770 BFH, Urteil vom 8. 6. 2011 - XI R 37/08 NWB RAAAD-91759 EuGH, Urteil vom 10. 3. 2011 in den verbundenen Rechtssachen C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 NWB OAAAD-75602Da es sich bei der ...