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PiR Nr. 2 vom Seite 61

Transition Guidance Proposed amendments to IFRS 10 (ED/2011/7)

Dr. Daniel T. Fischer

I. Einführung

Am hat das IASB das sog. Konsolidierungspaket veröffentlicht, welches aus den Standards IFRS 10Consolidated Financial Statements, IFRS 11Joint Arrangements und IFRS 12Disclosure of Interests in Other Entities besteht. Das Kernstück dieser Standards ist IFRS 10, welcher die aus den unterschiedlichen Regelungsansätzen des IAS 27Consolidated and Separate Financial Statements und des SIC 12 – ConsolidationSpecial Purpose Entities resultierenden Verwerfungen bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises beheben soll (vgl. IFRS 10.IN3 f.). Ziel ist eine einheitliche Bilanzierung bzw. Konsolidierung wirtschaftlich vergleichbarer Unternehmensverbindungen.

IFRS 10 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre zu berücksichtigen, die am oder nach dem beginnen (vgl. IFRS 10.C1). Eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Übergang auf IFRS 10 wird durch detaillierte Vorschriften geregelt. Eben diese Vorschriften gaben Anlass zu zahlreichen Anfragen beim IASB, welche nun durch den Standardentwurf Transition Guidance – Proposed amendments to IFRS 10 (ED/2011/7) (kurz: ED T) aufgegriffen wurden (vgl. ED T IN2 und BC2). Die vorgeschlagenen Regelungen sollen insbesondere den vom IASB intendierten Umfang ei...

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Transition Guidance Proposed amendments to IFRS 10 (ED/2011/7)

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