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Bilanzierung | Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung
Nach dem muss ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.
Jede andere Beurteilung hätte überrascht. Die geklärte Rechtslage bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Abzug der Instandhaltungsrücklagen erst bei Verbrauch) verschloss der Klägerin (einer GmbH) die Berufung auf Unkenntnis und somit auf subjektive Richtigkeit der Bilanz ohne Aktivum für die Anteile an Instandsetzungsrücklagen für mehrere Eigentumswohnungen im Anlagevermögen. Dabei ließ der Senat einmal m...