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BFH 07.09.2011 I R 12/11, NWB 6/2012 S. 450

Einkommensteuer | Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant

Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (Bewirtungen von Kunden und Lieferanten; Galaempfang zum Betriebsjubiläum) unterliegen nach dem auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: einem Hotelbetrieb mit Restaurants und Veranstaltungsräumen) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche unmittelbar Gegenstand der erwerbsbezogenen bewirtenden Tätigkeit sind.

Anmerkung:

Unabwendbar ist die Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwendungen − abgesehen von bloßen Höflichkeitsgesten anlässlich geschäftlicher Besprechungen − danach nur, wenn sie entweder Teil einer entgeltlichen Leistung des Unternehmens ist (der BFH nennt Fluggästebewirtungen; betroffen sind z. B. auch Beköstigungen der Teilnehmer von...

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