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Lohn und Gehalt | Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
Fahrtkosten eines Leiharbeitnehmers zum Tätigkeitsort beim Entleiher sind in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sich der Arbeitnehmer zu Beginn der Tätigkeit nicht darauf einrichten kann, am Betriebssitz des Entleihers dauerhaft tätig zu sein („ex ante”-Betrachtung).
Weber/Weißig, Kriterien zur Bestimmung einer regelmäßigen Arbeitsstätte – Anwendung der neuen BFH-Rechtsprechung, BBK 3/2012 S. 119, in diesem Heft.
Weber/Weißig, Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer, NWB 38/2010 S. 3028 NWB OAAAD-52014.