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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer
[i]BFH, Urteil v. 17. 6. 2010 - VI R 35/08 NWB RAAAD-49036 Der NWB RAAAD-49036 entschieden, dass Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher, in dessen betrieblicher Einrichtung sie tätig werden, verfügen und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen können. Mit diesem Urteil bestätigt der BFH seine bisherige Rechtsprechung (, BStBl 2009 II S. 818; v. - VI R 21/08, BStBl 2009 II S. 822), wonach die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist.
I. Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte
[i]Bei regelmäßiger Arbeitsstätte kein VerpflegungsmehraufwandDer Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte hat im steuerlichen Reisekostenrecht eine zentrale Bedeutung und wird immer mehr zum Streitpunkt. Denn die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten ist für Fahrten zwischen der Wohnung des Mitarbeiters und einer regelmäßigen Arbeitsstätte der Höhe nach begrenzt auf die Entfernungspauschale. Bei Tätigkeiten an einer regelmäßigen Arbeitsstätte können keine Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden. Bei der Berechnung von Verp...