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Einkommensteuer | Inlandsbezug bei § 6b-Rücklage verstößt gegen EU-Recht
§ 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erfordert laut keine Zugehörigkeit des Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte, sondern zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet. Lediglich die so verstandene Regelungslage entspricht gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen. Der Inlandsbezug in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG beschränkt die freie Wahl der Niederlassung. Das Finanzgericht hat in der Sache eine Entscheidung getroffen, ohne eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Die vorliegende Frage einer Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit durch § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG sei zwar bislang in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. [i]infoCenter „Reinvestitionsvergünstigung § 6b EStG” NWB RAAAB-14448 Dem Finanzgericht erschien es im Streitfall jedoch sinnvoller, kurzfristig ein Revisionsverfahren beim BFH zu ermöglichen. Ein Aktenzeichen des BFH wurde in di...