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Einkommensteuer | Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten mit Gütergemeinschaft
Laut führt nicht bereits die Trennung bzw. Scheidung der Eheleute, sondern erst die Auflösung und Abwicklung der Gütergemeinschaft zu einer Beendigung der Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten. Landwirtsehegatten, die den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart haben, bilden auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft. Die zwischen den Ehegatten bestehende Gütergemeinschaft stellt ein den in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG genannten Gesellschaftsverhältnissen vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis und damit eine [i]infoCenter „Mitunternehmerschaft” NWB XAAAA-88442 taugliche Grundlage für die Begründung einer Mitunternehmerschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 13 Abs. 7 EStG dar (vgl. z. B. NWB BAAAD-58187).