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NWB BB 2/2012 S. 37

Kartensperrung ab sofort auch per Fax möglich

Bei Verlust von Zahlungskarten ist eine Sperrung unter dem Sperr-Notruf 116 116 möglich. Seit Ende 2011 können Kredit- und Girokarten nun auch einfach per Fax gesperrt werden, die Telefon- und Faxnummern sind gleich (116 116).

Hintergrund dieser Entscheidung ist laut der Euro-Kartensystem GmbH, dass so auch Sprach- und Hörbehinderte eine Sperrung ihrer Karten bei Verlust problemlos veranlassen können.

Hinweis

Ein kostenloses PDF-Faxformular finden Sie unter www.kartensicherheit.de → Karte weg? → Zur Kartensperrung.

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