Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 34 Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
Literatur: Ehlers, Wichtiges Urteil für "Einzelkämpfer": Pflicht zur Erreichbarkeit, DStZ 2009, 291; ders., Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, DB 1975, 2390; Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, DStR 1994 Beihefter zu Heft 37; Mutschler, Gewerbliches Betätigung von Steuerberatern, DStR 2008, 1500; Peter/Rohweder, Zum Begriff der auswärtigen Geschäftsstelle i. S. d. § 3 des Steuerberatungsgesetzes, StB 1973, 90; Peters/Danewitz, Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Wesentliche Änderungen im Überblick, NWB 2008, 1687; Schandalik, Berufspflichten und Berufsgrundsätze der Steuerberater, StB 1971, 193; Völzke, Das neue Steuerberatungsgesetz, DStZ (A) 1975, 218.
I. Allgemeines
1Der Begriff „berufliche Niederlassung" ist im Steuerberatungsgesetz seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1961 stets verwendet worden (vgl. z. B. in §§ 40, 46 Abs. 2 Nr. 5 und 6, 73, 74). Eine gesetzliche Definition dieses Begriffs ist – in Form der Einfügung eines neuen Absatzes 1 in § 34 – allerdings erst durch das 4. StBÄndG 89 erfolgt. Die notwendige Klärung hinsichtlich der beruflichen Niederlassung des angestellten Steuerberaters folgte durch das 5. StBÄndG 90, nämlich die Ergänzung von...