Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zwischenschaltung von Transfergesellschaft als Umgehung des Schutzes bei Betriebsübergang unzulässig
§ 613a BGB bezweckt insbesondere den Erhalt des sozialen Besitzstands der von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer sowie einen lückenlosen Bestandsschutz zu dessen Gunsten. Eine diesem Normzweck zuwiderlaufende Vertragsgestaltung (hier: dreiseitiger Vertrag zum Kauf des Betriebs aus der Insolvenz), die zur „personellen Bereinigung” vor dem anschließenden Betriebsübergang dient, stellt eine Umgehung des § 613a Abs. 1 BGB dar und ist nichtig (§ 134 BGB). Im Streitfall wurden alle Arbeitsverträge einvernehmlich beendet, ohne Unterbrechung in ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Transfergesellschaft überführt und fast gleichzeitig Vertragsangebote der alten Belegschaft zum Eintritt in die Erwerbergesellschaft abgegeben ().