Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht; | Ausschluß nationaler älterer Rechtsvorschriften bei MwSt.-Richtlinien
Der EuGH hat die Rs. C-305/97 mit Urt. v. wie folgt entschieden: (1) Die Mitgliedstaaten durften gem. Art. 11 Abs. 4 der 2. Richtlinie 67/228/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Umsatzsteuern — Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen MwSt.-Systems Vorschriften, die das Recht zum Abzug der beim Erwerb von Kraftfahrzeugen, die der Stpfl. für die Zwecke seiner stpfl. Umsätze verwendet, anfallenden MwSt. allgemein ausschließen, selbst dann einführen oder beibehalten und dürfen sie gem. Art. 17 Abs. 6 der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonsierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; einheitliche stpfl. Bemessungsgrundlage beibehalten, wenn — die Fahrzeuge unentbehrliche Arb...