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Doppelbesteuerung; | Behandlung von Gastprofessoren und -lehrern, Studenten und Auszubildenden nach Art. 20 DBA-USA
In seinem Schr. v. (BStBl 1999 I S. 844) führt der BMF (IV B 4 - S 1301 USA - 81/99) unter Bezugnahme auf sein Schr. v. (IV C 7 - S 1301 USA - 27/98) aus, wie die in Art. 20 DBA-USA genannte Personengruppe steuerlich zu behandeln ist. Nach Abs. 18 des Protokolls zum DBA-USA können die zuständigen Behörden im Einzelfall vereinbaren, daß der Aufenthaltsstaat auf die rückwirkende Besteuerung verzichtet, wenn die vorgesehene Aufenthaltsfrist überschritten wird (Abs. 18 des Protokolls). Zur Durchführung des Abs. 18 des Protokolls habe ich mit der US-Steuerverwaltung das folgende Verfahren vereinbart: 1) Natürliche Personen, die ansonsten Anspruch auf Vergünstigungen gem. Art. 20 des Abkommens haben, deren vorübergehender Aufenthalt die dort vorgesehenen Zeiträume jedoch überschreitet (oder überschreiten wird), können bei der zuständ...