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Einkommensteuer; | Veräußerungsgewinne aus der Rückgabe (dem Verkauf) ausländischer Investmentanteile vor dem
(1) Der Ertragsanteil am Veräußerungsgewinn aus vor dem Ausschüttungstermin zurückverkauften ausl. Investmentanteilen ist auch vor dem als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. (2) Im Zweifel gehört der gesamte Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (FG Ba-Wü., Urt. v. - 1 K 63/97, vorl. nrkr., EFG, 835). •Hinweis: Aus dem in den EFG veröffentlichten Urteil ist leider der dem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt nicht ersichtlich. Nach den Urteilsgründen geht es um die Frage, wie die Differenz zwischen Anteilserwerb und Anteilsrückgabe (Veräußerung) bei Auslandsinvestmentanteilen zu behandeln ist, sofern die Anteilsrückgabe vor dem Ausschüttungstermin erfolgt. Diese Differenz kann sich aus mehreren Komponenten zusammensetzen. So könnte z. B. in ihr ein sog. Ertragsa...