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Geld, Banken, Börsen, Devisen; | Vergabe des Institutsschlüssels für ausländische Kreditinstitute
Nach Abschn. 5 Abs. 1 Satz 1 des Erlasses v. 16. 7. 1997 - 42 - S 2432 - 1 können vermögenswirksame Leistungen (vwL) i. S. des 5. VermBG nur bei inländ. Kreditinstituten angelegt werden. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit dem BMF und den obersten FinBeh der Länder sind vermögenswirksame Anlagen nach dem 5. VermBG auch bei Kreditinstituten mit Sitz innerhalb der EU-Länder sparzulagebegünstigt i. S. des bezeichneten Gesetzes. Der von der Zentralstelle der Länder in Berlin an die Effect-Invest-Bank AG, jetzt Discount-Bank AG Wien, erteilte Institutsschlüssel wird somit nicht widerrufen. Soweit Festsetzungen von Sparzulage auf vwL bei einem Kreditinstitut mit Sitz in einem anderen EU-Land bisher unterblieben bzw. storniert worden sind, sind die Festsetzungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachzuholen...