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NWB direkt Nr. 1 vom Seite 6

Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

Mit hat der BFH in der Sache VI R 61/10 NWB PAAAD-97979 entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein kann und zwar auch dann, wenn der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (vgl. auch Paus, ). Im Streitfall ließen die Kläger in 2006 durch einen Handwerksbetrieb umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten im Garten ihres im Jahr 2003 fertig gestellten, selbstgenutzten Wohnhauses ausführen. Die Arbeitskosten hierfür betrugen 3.177 €. Weiter wurde im Zuge der genannten Erd- und Pflanzarbeiten die Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück erforderlich (Arbeitskosten: 4.457 €). Die Kläger beantragten in ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG für die Kosten der Erd- und Pflanzarbeiten und daneben für die Kosten der Errichtung der Stützmauer eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG.

Das Fin...

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