Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 7

Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen

BFH bezieht Herstellungskosten in die steuerliche Förderung ein

Bernhard Paus

Das Gesetz bezeichnet Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen als begünstigt (§ 35a Abs. 3 und 4 EStG). Die Verwaltung (, BStBl 2010 I S. 140, Rz. 20) sieht Arbeiten im Zusammenhang mit einer Neubaumaßnahme nicht als begünstigt an. Dazu rechnet sie alle Arbeiten im Zusammenhang mit einer Erweiterung der Nutz- oder Wohnfläche. Der BFH bezeichnet diese Auffassung als zu eng. Auch Modernisierungsmaßnahmen, die das Gesetz ausdrücklich als begünstigt ansieht, können unter dem Gesichtspunkt der wesentlichen Verbesserung zu Herstellungskosten führen.

Zwei Fördertatbestände für Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt des Steuerpflichtigen (innerhalb der EU bzw. des EWR) werden durch eine Steuerermäßigung von 20 %, höchstens 1.200 € jährlich, gefördert (§ 35a Abs. 3 EStG). Für andere haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Pflege- und Betreuungsleistungen, sieht das Gesetz einen eigenen Höchstbetrag von 4.000 € vor (§ 35a Abs. 2 EStG). Hierzu gehören auch Handwerkerleistungen, soweit sie nicht als Renovier...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen