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FG Köln 24.03.1999 12 K 3773/95, IWB 18/1999

Umsatzsteuer; | Leistungsort bei der Herstellung von Fernsehaufnahmen für ausländische Fernsehanstalten

Ein Unternehmer, der im Inland einer ausländischen Fernsehanstalt Personal und technische Ausrüstung zur Herstellung von Fernsehaufnahmen zur Verfügung stellt, erbringt eine einheitliche sonstige Leistung. Der Leistungsort hierfür richtet sich nach § 3a Abs. 1 UStG (, - rkr., EFG, 735). •Hinweis: Nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Im Streitfall kam das FG zu dem Ergebnis, daß der wirtschaftliche Inhalt der Verträge des Kl. mit den ausl. Fernsehanstalten auf die Herstellung sendefertiger Fernsehaufnahmen gerichtet war. Der Kl. habe demgemäß nicht eine Summe einzelner Leistungen (Bereitstellung von Personal und technischer Ausrüstung sowie Know-how) erbracht, sondern eine Gesamtleistung (”...

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