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FG Düsseldorf 28.04.1999 14 K 613/98 Kg, IWB 18/1999

Einkommensteuer; | Kindergeldanspruch eines Auslandslehrers

(1) Kinder, die sich nur während der Schulferien bei Verwandten im Inland aufhalten, haben weder einen Wohnsitz i. S. von § 8 AO noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt i. S. von § 9 AO im Inland. (2) Schließt eine Lehrkraft, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und die unter Fortfall ihrer Dienstbezüge vom inl. Arbeitgeber beurlaubt ist, mit dem Träger einer deutschen Auslandsschule einen privatrechtlichen Dienstvertrag, ist sie nicht gem. § 62 Abs. 1 Nr. 2a, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG unbeschränkt stpfl. (3) Die Fiktion eines inl. Arbeitgebers gem. § 50d Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG führt nicht zur Annahme einer erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht i. S. von § 62 Abs. 1 Nr. 2a, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG. (4) Kinder, die im Haushalt lediglich auf Antrag als unbeschränkt stpfl. behandelte Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufentha...

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