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Solidaritätszuschlag | Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig?
[i]Horst, NWB 50/2011 S. 4200Mit Beschluss vom - I R 39/10 NWB PAAAD-96903 hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens besteht. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen den Beschluss des BFH I R 39/10 ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 12/11 anhängig.