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Einkommensteuer | Kindergeld: Bindungswirkung eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheids
Nach dem verlängert sich die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheids bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn (auch) der Einspruch keine Einschränkung des zeitlichen Regelungsbereichs enthält und durch die Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen wird.