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NWB Nr. 1 vom Seite 7

Das neue Familienpflegezeitgesetz

Georg Kleinsorge

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 46Am ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Neben dem Pflegeversicherungsgesetz und dem Pflegezeitgesetz ist dies der dritte gesetzliche Baustein zur Bewältigung des aktuellen und sich künftig eher verstärkenden Pflegenotstands in Deutschland. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Arbeitnehmern die häusliche Pflege von nahen Angehörigen bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren zu ermöglichen und dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung über die Familienpflegezeit treffen, deren Rahmenbedingungen und wesentliche Bestandteile das Gesetz detailreich vorgibt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Vereinbarung über die Familienpflegezeit

[i]Reduzierung der Arbeitszeit und finanzielle AufstockungIm Unterschied zur vollständigen Arbeitsbefreiung bis zu sechs Monaten nach dem Pflegezeitgesetz scheidet der Beschäftigte während der Familienpflegezeit nicht aus dem Betrieb aus, sondern arbeitet mit einer reduzierten Stundenzahl weiter. Wöchentlich sind mindestens 15 Stunden vom Arbeitnehmer zu erbringen.

Für die Dauer der Familienpflege erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Aufstockung seines Arbeitsentgelts, um d...

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