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Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung
Mit hat der BFH in der Sache VI R 61/10 NWB PAAAD-97979 entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein kann und zwar auch dann, wenn der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird (vgl. auch Paus, KSR 1/2012 S. 7). Im Streitfall ließen die Kläger in 2006 durch einen Handwerksbetrieb umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten im Garten ihres im Jahr 2003 fertig gestellten, selbstgenutzten Wohnhauses ausführen. Die Arbeitskosten hierfür betrugen 3.177 €. Weiter wurde im Zuge der genannten Erd- und Pflanzarbeiten die Errichtung einer Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück erforderlich (Arbeitskosten: 4.457 €). Die Kläger beantragten in ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG für die Kosten der Erd- und Pflanzarbeiten und daneben für die Kosten der Errichtung der Stützmauer eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG.
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