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Schiffsfonds im Portfolio
Unterschiedsbetrag steuergünstig auflösen
Geschlossene Fonds im Portfolio des Mandanten oder in der Erbmasse eines Nachlasses erfordern häufig eine besondere steuerliche Beratung. Insbesondere Schiffsbeteiligungen können Investoren teuer zu stehen kommen. Doch gerade diese sind in der Gunst der Anleger sehr beliebt. In Deutschland haben Privatanleger über 48 Mrd. € in Schiffsfonds investiert. Was sie häufig nicht wissen: Viele dieser Fonds schieben mit dem sog. Unterschiedsbetrag eine teilweise hohe Steuerlast für den Investor vor sich her. Betroffen davon sind die sog. Kombimodelle. Dies sind Schiffsfonds, die während der Fondslaufzeit vom Ertragssteuermodell zur Pauschalbesteuerung durch die Tonnagesteuer gewechselt haben. Bei Auflösung der Beteiligung am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitigem Verkauf muss der Investor den Unterschiedsbetrag mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Der vorzeitige Verkauf bietet die Möglichkeit, die steuerliche Belastung – in einem Zeitpunkt geringer persönlicher Besteuerung – positiv zu beeinflussen.
I. Unterschiedsbetrag nicht vermeidbar
Der Unterschiedsbetrag wird vom Finanzamt zum Zeitpunkt des Wechsels einer Schifffahrtsgesellschaft vom Ertragste...