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Insolvenzrechtliche Anfechtung von Lohnzahlungen
Gemäß §§ 129 ff. InsO können Rechtshandlungen angefochten werden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die die Gläubiger benachteiligen. Eine solche Rechtshandlung kann auch die Lohnzahlung an Arbeitnehmer sein.
Das entschieden, dass Gehaltszahlungen für erbrachte Arbeitsleistungen Bargeschäfte im Sinne des § 142 InsO sind und damit nicht der Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO unterliegen, sofern der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung bestand (vgl. ). Dieser zeitliche Zusammenhang soll nach Ansicht des BAG im Lohnzahlungsfall bei drei Monaten noch gegeben sein. Eine Anfechtung ist in diesem Fall nur dann möglich, wenn den Arbeitnehmern na...