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Allgemeines; | Ausschluß von Mahnverfahren bei Auslandszustellung
In der Rs. C-412/97 hat der wie folgt entschieden: (1) Art. 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 29 EG) steht einer nationalen Vorschrift nicht entgegen, die das Mahnverfahren in Fällen ausschließt, in denen die Zustellung an den Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft zu erfolgen hätte. (2) Eine nationale Verfahrensvorschrift wie die im Ausgangsverfahren streitige stellt keine Beschränkung des freien Zahlungsverkehrs dar.