Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hamburg 11.02.1999 V 71/96, IWB 15/1999

Abgabenordnung; | Benennungsverlangen nach § 160 AO

(1) Die Anwendung des § 160 AO im Klageverfahren ist eine eigene Entscheidung des Gerichts. (2) Ein Benennungsverlangen ist unverhältnismäßig, wenn die Gefahr einer Steuerverkürzung gering ist. Dabei sind die steuerlichen Verhältnisse des Zahlenden, des Zahlungsempfängers und ggf. auch Dritter zu berücksichtigen. (3) Zum Begriff ”Domizilgesellschaft” und deren Fähigkeit, Zahlungsempfänger i. S. von § 160 AO zu sein (, rkr., EFG, 634). •Hinweis: Ob bei dieser Ermittlung der Einkünfte eine vom Stpfl. geleistete Zahlung erst dann berücksichtigt werden kann, wenn deren Empfänger genau benannt worden ist, hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Im gerichtlichen Verfahren ist § 160 AO über § 96 FGO anwendbar. Das FG ist — wie bei einer Schätzung nach § 160 AO — nicht darauf b...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen