Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gestaltungsspielräume bei Verlusten einer ausländischen EU-Betriebsstätte
Grenzüberschreitende Verlustverrechnung
Im Bericht zur „Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung” vom (vgl. IWB 2011 S. 839 NWB SAAAD-95904) schlägt die Facharbeitsgruppe im Hinblick auf ausländische EU-Betriebsstätten vor, eine enge Definition der finalen Verluste gesetzlich zu verankern. Dies solle den Gestaltungen entgegenwirken, die sich aus der BFH-Rechtsprechung ergeben.
Nach Auffassung des BFH sind zwar Verluste einer ausländischen EU-Betriebsstätte, die im Quellenstaat aufgrund der dort geltenden Befristung des Verlustvortrags untergehen, nicht als finale Verluste i. S. der EuGH-Rechtsprechung anzusehen ( NWB EAAAD-48038). Solche Auslandsverluste sind somit – unter der regelmäßig zur Anwendung kommenden Freistellungsmethode – vom Abzug in Deutschland ausgeschlossen. Dies kann allerdings dadurch verhindert werden, dass vor Ablauf der Vortragsfrist die Betriebsstätte übertragen, endgültig aufgegeben oder in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. In diesen Fällen sei die fehlende Verlustberücksichtigung im Quellenstaat nicht auf die dort geltenden Restriktionen, sondern vielmehr auf tatsächliche Gegebenheiten zurückzuführen. Die hieraus resultierende und v...