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FG Baden-Württemberg | Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz in Teilzeit tätigen Arztes mit Rufbereitschaft
Der Pikettdienst stellt keinen mehrtägigen ununterbrochenen Arbeitseinsatz dar, wenn er mit normalem Dienst kombiniert wird. Die Anzahl der Nichtrückkehrtage ist trotz Teilzeit nicht proportional im Verhältnis der Arbeitstage herabzusetzen, wenn die Arbeitszeit nicht auf einzelne Tage beschränkt ist und sich erhöhen kann (EFG 2011 S. 1621).
Der Kl. unterlag im Streitjahr 2008 als Grenzgänger i. S. des Art. 15a Abs. 1 und 2 Satz 1 DBA Schweiz der inländischen Besteuerung, da er regelmäßig von seinem Arbeitsort in der Schweiz an seinen inländischen Wohnsitz und nicht an mehr als 60 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnsitz im Inland zurückgekehrt war. Nach Auffassung des FG konnten nicht alle Tage, an denen der Kl. über Mitternacht hinaus in der Schweiz übernachtete, als Nichtrückkehrtage gewertet werden. Denn d...