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Großbritannien | DBA GB; Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen
Deutschland hat am mit dem britischen Finanzministerium eine Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen getroffen.
Gestützt auf Art. 26 Abs. 3 des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten zur Besteuerung von Abfindungen (bei Vertragsbeendigung), die ein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitgeber an einen nunmehr im anderen Vertragsstaat ansässigen ehemaligen Arbeitnehmer zahlt, Folgendes vereinbart:
[i]www.bundes finanzministerium.de(1) Die Zu...