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Einkommensteuer; | Steuerabzug von Vergütungen an im Ausland ansässige Gläubiger für die Herstellung eines Werks im Inland
Nach § 50a Abs. 7 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. (BStBl 1999 I S. 304) hat der Schuldner einer Vergütung für die Herstellung eines Werks im Inland für Rechnung des im Ausland ansässigen Gläubigers einen Steuerabzug vorzunehmen, soweit die Vergütung nicht bereits dem Steuerabzug nach den Abs. 1 bis 6 des § 50a EStG unterliegt. Zu Einzelfragen dieser Regelung hat das ausführlich Stellung genommen. Wegen der kurzfristigen Einführung des Steuerabzugs durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 bestehen danach aus Billigkeitsgründen keine Bedenken, nach § 50a Abs. 7 EStG einbehaltene Steuern bei verspäteter Vorlage einer Freistellungsbescheinigung oder Ermäßigungsbescheinigung bis zum kurzfristig schon vor Ablauf des Veranlagungszeitraums ganz oder teilweise zu er...