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Doppelbesteuerung; | Treuhandverhältnis an durch Grundpfandrecht gesicherter Forderung
(1) Der Treugeber als wirtschaftlicher Inhaber einer Kapitalforderung erzielt die Einkünfte aus Kapitalvermögen. (2) Nicht jede als ”Treuhandvertrag” bezeichnete Vereinbarung führt zur steuerlichen Anerkennung eines Treuhandverhältnisses. (3) Erwirbt ein inländischer Steuerpflichtiger von einer Bank eine durch Darlehensgewährung an niederländische Darlehensnehmer entstehende und durch Grundpfandrechte an niederländischen Grundstücken zugunsten der Bank gesicherte Forderung mit der Verpflichtung, diese sogleich wieder an die Bank zurückabzutreten, so ist die Bank zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Inhaber der Darlehensforderung, wenn sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse hinsichtlich der Forderung und des Grundpfandrechts nach eigenem kaufmännischen Ermessen ausüben kann, der Dar...