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Umsatzsteuer | Minderung der Bemessungsgrundlage
Das zur Änderung der Bemessungsgrundlage nach Rückgewähr der Anzahlung bzw. des Entgelts Stellung genommen. Mit Urteil v. - V R 34/09 NWB AAAAD-58653 hat der BFH entschieden, dass es in Fällen, in denen der Unternehmer eine Anzahlung vereinnahmt, ohne die geschuldete Leistung zu erbringen, erst mit der Rückgewähr der Anzahlung zur Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG kommt. Entsprechendes gilt für § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG: Wird die Leistung nach Vereinnahmung des Entgelts rückgängig gemacht, entsteht der Berichtigungsanspruch erst mit der Rückgewähr des Entgelts. Aufgrund dieser Rechtsprechung hat das BMF die Regelungen in Abschn. 13.5 Abs. 6, Abschn. 17.1 Abs. 7 sowie Abschn. 17.1 Abs. 8 UStAE angepasst.