Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung | Schwimmende Anlage kein Gebäude
Nach dem ist eine auf dem Wasser schwimmende Anlage mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude.
Zu klären war, ob eine im Randgebiet des Hamburger Hafens liegende, als Event- und Konferenzzentrum genutzte, aus drei am Grund verankerten Schwimmkörpern bestehende und durch festen Zugang mit dem Land verbundene Anlage ein Gebäude ist. Der BFH hat den durch das Finanzamt festgestellten [i]infoCenter „Grundvermögen” NWB AAAAB-03406 Einheitswert für ein Gebäude auf fremdem Grundstück aufgehoben, weil einer auf dem Wasser schwimmenden Anlage die für ein Gebäude erforderliche Standfestigkeit fehlt.