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Gewerbesteuer | Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften
Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler jeweils innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der Errichtung zweier vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Grundstücksgesellschaften deren Anteile, sind die Gewinne, die der Gesellschafter aus der Veräußerung seiner Anteile erzielt, nach dem als laufende Gewinne einzuordnen. Diese Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer.