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Einkommensteuer; | Werbungskosten bei Umzügen eines Ausländers
(1) Umzugs-Auslagenpauschalen gehören nur dann zu den abziehbaren Umzugskosten, wenn die pauschalierten Aufwendungen Werbungskostencharakter haben. (2) Umzüge von Ausländern im Inland sind Inlandsumzüge i. S. des Umzugskostenrechts. (3) Zum Werbungskostencharakter der in der Auslandsumzugskosten-VO (AUV) vorgesehenen Pauschalen (, rkr., EFG, 1387). •Hinweis: Der Kl., ein japanischer Staatsangehöriger, wurde von seinem Arbeitgeber, einer japanischen Bank, im Streitjahr zunächst von Japan nach Frankfurt und sodann von Frankfurt nach Hamburg versetzt. Er begehrte, entsprechend der Regelung für Angehörige des öffentlichen Dienstes pauschale Umzugskosten als WK zu berücksichtigen. FA und FG haben das mit der Begründung abgelehnt, daß nur solche Pauschbeträg...BStBl 1987 II, 188