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Verbilligte Wohnraumüberlassung
Ausblick: Neue Spielregeln ab 2012 Rückblick: Rechtsprechung bei Mietverhältnissen unter Angehörigen
[i]Hörster, NWB 40/2011 S. 3350 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 21 Abs. 2 EStG für die verbilligte Wohnraumüberlassung einen neuen Grenzwert eingeführt. Zur Vereinfachung der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung [i]infoCenter „Vermietung und Verpachtung” NWB BAAAB-13237; „Verträge mit nahen Angehörigen” NWB CAAAA-41724gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 bei Wohnraumüberlassungen unterhalb der ortsüblichen Mieten nur noch eine Prüfung mit einer vereinheitlichten Prozentgrenze (66 %). Streitigkeiten hinsichtlich der bislang bei einem Mietzins im Korridor von 56 % und weniger als 75 % der ortsüblichen Miete vorzunehmenden Totalüberschussprognose werden künftig vermieden.
I. Rechtslage bis Veranlagungszeitraum 2011
[i]Weniger als 56 % der ortsüblichen Marktmiete: anteiliger Werbungskostenabzug Nach § 21 Abs. 2 EStG in der Fassung bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2011 ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 % (bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2003: 50 %) der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Maßgebend ist die Bruttomiete (Kaltmiete und gezahlte Umlagen). D. h. bei weniger als 56 % der ortsüblichen Miete kommt nach der bisherigen Rechtslage nur ein anteiliger Werb...BStBl 2003 II S. 646