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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern
Der NWB BAAAD-84765 entschieden, dass steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder dem Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nur insoweit entgegenstehen, als sie dem Arbeitnehmer tatsächlich ausgezahlt wurden. Hat der Arbeitgeber für eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit lediglich von seinem Einbehaltungsrecht (einseitige Kürzung des Tagegeldanspruchs) Gebrauch gemacht, kommt § 3c EStG nicht zur Anwendung. Die unentgeltliche Verpflegung ist keine steuerfreie, sondern regelmäßig mangels einer Steuerbefreiungsnorm eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme, die dann mit dem Sachbezugswert zu bewerten und als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden d...