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Die indirekte Bewertung von Transferpaketen
Ein Praxisbeispiel unter Berücksichtigung des
Am hat das BMF mit seinen Verwaltungsgrundsätzen Funktionsverlagerung (VGFVerl) u. a. seine Auffassung zur Bewertung von Transferpaketen vorgelegt. Nachdem bereits die direkte Bewertung von Transferpaketen in einem Beitrag dargestellt wurde, soll nun die indirekte Methode anhand einer fiktiven Fallstudie näher erläutert werden.
Schilling, Die ganzheitliche Bewertung von Transferpaketen, StuB 2011 S. 708 NWB WAAAD-91701
Wie bestimmt sich der Wert des Transferpakets nach der indirekten Methode?
Welche der beiden Methoden zur Bewertung des Transferpakets bringt den größeren Aufwand mit sich?
Bei welchen Konstellationen könnte die indirekte Methode von Vorteil sein?
I. Einleitung
[i]BMF, Schreiben vom 13.10.2010 – IV B 5 – S 1341/08/10003 NWB IAAAD-54038 Diller/Grottke, Der Gesamtbewertungsgrundsatz der Funktionsverlagerungen, StuB 2011 S. 215 NWB TAAAD-75755 Brucker, Funktionsverlagerung einer inländischen Personengesellschaft auf ein ausländisches Wirtschaftsgebilde, StuB 2010 S. 579 NWB ZAAAD-47957 Frischmuth, Funktionsverlagerungsbesteuerung, StuB 2010 S. 91 NWB EAAAD-37145 Kommt es zu grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen zwischen nahe stehenden Personen, fordert § 1 Abs. 1, 2 AStG einen Fremdvergleich zur Überprüfung bzw. zur Bestimmung eines marktüblichen Verrechnungspreises für die betreffende Funktion.
Ist keine der drei Öffnungsklauseln des § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG einschlägig, ist der Verrechnungspreis des Transferpakets gem. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG ganzheitlich zu ermitteln; entschei...