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Track 20 | Firmenwagen: Ansatz des Listenpreises bei 1-%-Regelung auf dem Prüfstand
Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen verstößt es nicht gegen die Verfassung, dass bei der Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines Firmenwagens nach der 1-%-Regelung die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung – ohne Berücksichtigung üblicher Rabatte – bemessen wird. Der BFH hat im Revisionsverfahren Gelegenheit, zu klären, inwieweit seine Entscheidung zu Personalrabatten Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage „Bruttolistenpreis” hat.
In unserer Juni-Ausgabe 2011 hatten wir Sie auf ein Musterverfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hingewiesen. Die Richter mussten über die spannende Frage entscheiden: Ist es verfassungsgemäß, dass bei der Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der 1-%-Regelung vom Listenpreis auszugehen ist? Das hat das FG jetzt bejaht und damit die Hoffnungen vieler Mandanten enttäuscht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Die Streitfrage ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen anhängig.
Der Hintergrund ist bekannt: Wer einen Firmenwagen auch privat benutzen darf, wird dafür vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Der geldwerte Vorteil kann...