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Geschäftswagen: Privatnutzung muss nicht immer versteuert werden
Mandanten, die ihre Dienstwagen nicht privat nutzen, sind nicht verpflichtet, 1 % monatliche Pauschalsteuer zu zahlen. Um nachzuweisen, dass der Wagen nicht privat genutzt wird, muss nicht unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden, sondern es genügt auch, wenn man den Anscheinsbeweis anderweitig widerlegen kann. Das hat das , NWB LAAAD-82368, entschieden.
Für die Widerlegung kommen z. B. folgende Argumente in Betracht:
insgesamt niedrige Kilometerleistung des Geschäftswagens,
im Privatbesitz des Mandanten befindet sich ein mindestens gleichwertiges Fahrzeug, oder
der Ehepartner hat ebenfalls ein Geschäftsfahrzeug, das auch privat genutzt wird.
Mandanten können die 1 %-Steuer auch für einzelne Monate sparen, wenn s...